Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1980

Geschäftszahl

1481/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2097/64 E 20. Juni 1966 RS 3

Stammrechtssatz

Nach Paragraph 100, Absatz 2, StVO ist bei Zusammentreffen der dort angeführten Verwaltungsübertretungen nur eine davon zu bestrafen, während das Verfahren der übrigen zur Anzeige gelangten Handlungen zur Einstellung zu gelangen hat.

Beachte

Besprechung in:

Verkehrsjurist d ARBÖ, Nr 51/52, S 3 Kritik von Manfred KÖ;