Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1981

Geschäftszahl

1444/79

Rechtssatz

Der erste Satz des Paragraph 45, Absatz 2, LMG 1975 gilt nur für das Strafverfahren vor den Gerichten. Im Verwaltungsstrafverfahren ist dem Beschuldigten nach dem zweiten Satz des Paragraph 45, Absatz 2, leg cit nur der Ersatz der Untersuchung durch eine Untersuchungsanstalt, nicht aber einer Stellungnahme einer Untersuchungsanstalt vorzuschreiben.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1979001444.X04