Verwaltungsgerichtshof
11.09.1979
1374/79
GRS wie 0441/56 E 24. Mai 1956 VwSlg 4074 A/1956; RS 1 (Hinweis E 11.6.1954, 466/52 und E 24.4.1974 1999/73; hier:
Behauptung einer Rechtsanwältin, wegen eines die Ausfahrt verstellenden LKWs zwecks Verrichtung eines dringenden auswärtigen Termins, ihren PKW im Halteverbot abgestellt haben zu müssen, um einen Ersatzwagen zu besorgen).
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG
nicht gesehen werden.