Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1980

Geschäftszahl

1359/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1343/79 E 12. September 1980 VwSlg 10225 A/1980 RS 3

Stammrechtssatz

Wissenschaftliche Untersuchungen (Arbeiten) eines Instituts... können nicht als Sachverständigengutachten qualifiziert werden. Es sind Meinungsäußerungen, die zufolge Paragraph 46, AVG als Beweismittel insoweit in Betracht gezogen werden dürfen, als sie zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet sind.