Verwaltungsgerichtshof
12.09.1980
1343/79
Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wäre (Hinweis E 15.9.1976, VwSlg 9123 A/1976, E 26.4.1978, 1293/77).