Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1980

Geschäftszahl

1343/79

Rechtssatz

Ein Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als eine Vermehrung der Anzahl der einschlägigen Konzessionen dem Ziel der Bedarfsprüfung, erhebliche Wartezeiten nicht entstehen zu lassen, nicht dienlich wäre (Hinweis E 15.9.1976, VwSlg 9123 A/1976, E 26.4.1978, 1293/77).