Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1980

Geschäftszahl

1343/79

Rechtssatz

Wissenschaftliche Untersuchungen (Arbeiten) eines Instituts... können nicht als Sachverständigengutachten qualifiziert werden. Es sind Meinungsäußerungen, die zufolge Paragraph 46, AVG als Beweismittel insoweit in Betracht gezogen werden dürfen, als sie zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet sind.