Verwaltungsgerichtshof
12.09.1980
1343/79
Wissenschaftliche Untersuchungen (Arbeiten) eines Instituts... können nicht als Sachverständigengutachten qualifiziert werden. Es sind Meinungsäußerungen, die zufolge Paragraph 46, AVG als Beweismittel insoweit in Betracht gezogen werden dürfen, als sie zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet sind.