Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1980

Geschäftszahl

1320/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0483/68 E 8. Oktober 1968 RS 2

Stammrechtssatz

Wird bei Handelsgütern industrieller Fertigung die obere Grenze eines im Rahmen der Ermittlung des ortsüblichen Preises festgestellten Preisbandes erheblich überschritten, lässt dies den Schluss zu, dass für die im Rahmen des Vertriebes erbrachte Bedarfsleistung durch überhöhte Aufschläge auf den Einstandspreis ein den Bestimmungen des PTG widersprechender Verkaufspreis erzielt wird.