Verwaltungsgerichtshof
28.10.1980
1320/79
Zur Verantwortlichkeit des Gewerbeinhabers für Verstöße gegen Paragraph 14, Absatz eins, PreisG durch Dritte in seinem Betrieb und zur Verpflichtung, zur Entlastung iSd Paragraph 5, VStG solche konkreten Angaben zu machen, die eine Beurteilung ermöglichen, ob der Gewerbeinhaber seiner Verantwortlichkeit nachgekommen ist.