Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1980

Geschäftszahl

1320/79

Rechtssatz

Zur Verantwortlichkeit des Gewerbeinhabers für Verstöße gegen Paragraph 14, Absatz eins, PreisG durch Dritte in seinem Betrieb und zur Verpflichtung, zur Entlastung iSd Paragraph 5, VStG solche konkreten Angaben zu machen, die eine Beurteilung ermöglichen, ob der Gewerbeinhaber seiner Verantwortlichkeit nachgekommen ist.