Verwaltungsgerichtshof
06.07.1979
1318/79
Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO enthält - im Gegensatz etwa zu Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, StVO - keine selbständigen Straftatbestände, sondern stellt sich vielmehr als jene Gesetzesbestimmung dar, auf die die Behörde die Verhängung der Strafe zu stützen hat (Paragraph 44 a, Litera c, VStG 1950).