Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1980

Geschäftszahl

1121/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1100/64 E VS 23. November 1965 VwSlg 6803 A/1965 RS 3

Stammrechtssatz

Ist die Behörde erster Instanz in der Landesverwaltung tätig geworden, dann ist gem. Paragraph 51, Absatz eins, VStG mangels einer entgegengesetzten gesetzlichen Regelung zur Entscheidung über die Berufung nur die Landesregierung bzw. das in deren Namen zeichnungsbefugte Organ zuständig.