Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.05.1980

Geschäftszahl

1118/79

Rechtssatz

Die Frage der Verkehrszuverlässigkeit ist auch bei einer Entziehung der Heereslenkerberechtigung im Sinne des Paragraph 66, KFG 1967 zu prüfen.