Verwaltungsgerichtshof
25.10.1979
1073/79
Sind im Strafakt widersprüchliche Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten enthalten - hier: a) S 10.000,--/mtl. Einkommen, kein Vermögen, keine Sorgepflichten; b) 120.000,-- Einkommen jährlich, allein bzw Miteigentümer an einigen Häusern, Sorgepflicht für Ehegattin und drei Kinder - so ist dieser Widerspruch zu klären.