Verwaltungsgerichtshof
07.03.1980
1057/79
GRS wie 2440/57 E 4. April 1963 RS 2
Betriebsnachfolge iSd Paragraph 67, Absatz 4, ASVG setzt notwendig den Erwerb der zur Fortführung eines Betriebes wesentlichen Betriebsmittel und DEREN WEITERE VERWENDUNG zu einem gleichartigen Betriebszweck voraus. Unter Betriebsmitteln sind im weiteren Sinne auch die Einkaufsquellen der Abnehmerkreis und das Personal eines Betriebes zu verstehen.