Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1980

Geschäftszahl

0977/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 3

Stammrechtssatz

Die Rechtskraftfähigkeit der Erledigung ist kein neben der normativen Natur derselben selbständig anzuführendes Merkmal eines Bescheides, weil die Rechtskraftfähigkeit nicht Ursache, sondern Folge der normativen Natur der Erledigung ist.