Verwaltungsgerichtshof
22.01.1980
0977/79
Ein Devolutionsantrag ist nur zulässig, wenn die der "sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde" nachgeordnete Verwaltungsbehörde eine ihr obliegende Entscheidungspflicht verletzt hat. Trifft dies nicht zu, so ist der Antrag zurückzuweisen.