Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1980

Geschäftszahl

0977/79

Rechtssatz

Ein Devolutionsantrag ist nur zulässig, wenn die der "sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde" nachgeordnete Verwaltungsbehörde eine ihr obliegende Entscheidungspflicht verletzt hat. Trifft dies nicht zu, so ist der Antrag zurückzuweisen.