Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1979

Geschäftszahl

0964/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1086/77 E 21. Oktober 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Bescheid, der in einer schon entschiedenen Sache nochmals eine Sachentscheidung trifft, ist inhaltlich rechtswidrig.