Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1979

Geschäftszahl

0964/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0041/65 E 21. Juni 1965 VwSlg 6726 A/1965 RS 3

Stammrechtssatz

Von der vom VwGH ausgesprochenen Rechtsanschauung kann die belangte Behörde nur dann abgehen, wenn ein neuer Sachverhalt hervorkommt.