Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1979

Geschäftszahl

0964/79

Rechtssatz

Im fortgesetzten Verfahren (Paragraph 63, Absatz eins, VwGG) ist auf ein späteres nicht Anlass der Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens bildendes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, das auf den Sachverhalt von Einfluss sein kann, von der Behörde zu beachten, wenngleich sich auf letzteres die Wirkungen des Paragraph 63, Absatz eins, VwGG nicht erstrecken.