Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1980

Geschäftszahl

0845/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/11/24 0303/77 1

Stammrechtssatz

Der Erschwerungsgrund der Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art oder der Fortsetzung der strafbaren Handlung durch längere Zeit trifft wegen der sonst nicht gegebenen Möglichkeit, die etwaige Einstellung eines dieser Strafverfahren zu beachten, nur dort zu, wo diese mehreren Verwaltungsübertretungen Gegenstand der betreffenden Entscheidung sind.