Verwaltungsgerichtshof
24.04.1979
0671/79
GRS wie 1380/77 B 9. November 1977 VwSlg 9424 A/1977 RS 1
Grundsätzlich muß davon ausgegangen werden, daß die Organisation des Kanzleibetriebes eines Rechtsanwaltes so einzurichten ist, daß unter anderem auch die vollständige und fristgerechte Erfüllung von Mängelbehebungsaufträgen gesichert erscheint. Diese Überlegung gilt insbesondere auch für den Fall einer plötzlichen Verhinderung einer üblicherweise auf Grund von Anweisungen im Einzelfall mit derartigen Aufgaben betrauten versierten Kanzleileiterin, insbesondere dann, wenn bei Eintritt eines derartigen Ereignisses ersatzweise nur eine nicht entsprechend unterrichtete Angestellte zur Verfügung steht. Daß diesem Erfordernis Rechnung getragen wurde, ist im Wiedereinsetzungsantrag entsprechend darzulegen.