Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1980

Geschäftszahl

0657/79

Rechtssatz

Das Einigungsamt wird durch Paragraph 157, Absatz eins, Ziffer 5, ArbVG nicht ermächtigt, eine rechtsgestaltende (die Rechtslage verändernde) Entscheidung zu treffen.