Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1979

Geschäftszahl

0523/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0614/52 E 16. Juni 1952 VwSlg 2572 A/1952 RS 1 (Hier: Lesbarkeit von Kennzeichentafeln im Sinne des Paragraph 102, Absatz 2, KFG 1967).

Stammrechtssatz

Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere zur Überwachung der Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie sich darüber ein Urteil zu bilden vermögen, ob ein Fahrzeug mit normaler oder ungewöhnlicher Geschwindigkeit fährt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

0525/79