Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1980

Geschäftszahl

0387/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3172/78 E 9. März 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung ist nur zulässig, wenn an sich die Voraussetzungen für deren Entziehung gegeben sind (Hinweis E 20.1.1966, 1704/65).