Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1979

Geschäftszahl

0115/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1948/65 E 18. Mai 1966 RS 3

Stammrechtssatz

Zurückweisung des erst in der mündlichen Verhandlung vor dem VwGH gestellten Antrages auf Zuerkennung des Aufwandersatzes für die Beschwerde wegen nicht rechtzeitiger Einbringung.