Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1979

Geschäftszahl

0004/79

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1933/71 E 11. April 1972 RS 3

Stammrechtssatz

Die Verabreichung einer Ohrfeige auf einer öffentlichen Straße in Anwesenheit mehrerer Personen stellt den Tatbestand des Artikel römisch acht, Absatz eins, Litera a, zweiter Fall EGVG.