Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.02.1980

Geschäftszahl

3407/78

Rechtssatz

Die Frage des Bedarfes nach einem Unternehmen des Taxigewerbes (Paragraph 5, Absatz eins, des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 25, Absatz 4, GewO 1973) ist von der Prüfung der Frage, wer für ein solches Unternehmen die Konzession erhalten soll, zu trennen.