Verwaltungsgerichtshof
23.03.1981
3374/78
Bei Wegfall einer höherwertigen Vertretungsfunktion ist eine der früheren Verwendung gleichwertige nicht mehr gegeben (Hinweis auf Erk VS 24.3.1977 1011/74). Auch die Abberufung eines Stellvertreters eines Abteilungsleiters kann eine Versetzung nach Paragraph 67, Absatz 4, DP darstellen.
Besprechung in:
ÖffD 1981/9, S 17;
Kein Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
1011/74 E VS 24. März 1977 VwSlg 9279 A/1977
(RIS: keinabgv)