Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1981

Geschäftszahl

3374/78

Rechtssatz

Bei Wegfall einer höherwertigen Vertretungsfunktion ist eine der früheren Verwendung gleichwertige nicht mehr gegeben (Hinweis auf Erk VS 24.3.1977 1011/74). Auch die Abberufung eines Stellvertreters eines Abteilungsleiters kann eine Versetzung nach Paragraph 67, Absatz 4, DP darstellen.

Beachte

Besprechung in:

ÖffD 1981/9, S 17;

Kein Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

1011/74 E VS 24. März 1977 VwSlg 9279 A/1977

(RIS: keinabgv)