Verwaltungsgerichtshof
23.10.1979
3258/78
GRS wie 0319/75 E 13. Jänner 1976 VwSlg 8956 A/1976 RS 1
Der Verkauf von Waren an Personen, die diese Waren nicht mehr weiterveräußern, sondern in ihrem Betrieb gebrauchen und damit auch verbrauchen, sodass diese Ware nicht mehr auf den Markt kommt, stellt die Weitergabe von Waren an den Letztverbraucher im Sinne der Bestimmungen des Paragraph 7, Absatz eins, Preisregelungsgesetz dar.