Verwaltungsgerichtshof
25.01.1980
3256/78
GRS wie 1582/71 E 24. November 1971 RS 1
Ausführungen darüber, wann eine Auswanderung als beendet anzusehen ist, wenn ein Emigrant nach 1945 nach Österreich zurückkehrt und später neuerlich in das Ausland auswandert.
ECLI:AT:VWGH:1980:1978003256.X03