Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1980

Geschäftszahl

3211/78

Rechtssatz

Paragraph eins, Absatz 4, leg cit steht einem Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten nur dann entgegen, wenn die Kosten in einem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren angemeldet werden können, aber nicht angemeldet wurden.