Verwaltungsgerichtshof
16.09.1980
3211/78
Paragraph eins, Absatz 4, leg cit steht einem Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten nur dann entgegen, wenn die Kosten in einem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren angemeldet werden können, aber nicht angemeldet wurden.