Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1979

Geschäftszahl

3172/78

Rechtssatz

Eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung ist nur zulässig, wenn an sich die Voraussetzungen für deren Entziehung gegeben sind (Hinweis E 20.1.1966, 1704/65).