Verwaltungsgerichtshof
27.06.1979
3170/78
GRS wie 2203/52 E 18. Februar 1953 VwSlg 2863 A/1953 RS 1
Identität der Sache im Sinne des Paragraph 68, Absatz eins, AVG liegt auch dann vor, wenn sich das neue Parteibegehren von dem mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesenen Parteibegehren nur dadurch unterscheidet, daß es für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unwesentlichen Nebenumständen modifiziert worden ist