Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1979

Geschäftszahl

3150/78

Rechtssatz

Allfällige Auswirkungen einer geplanten Betriebsanlage auf die gegebenen örtlichen Verhältnisse sind ohne rechtliche Bedeutung, da bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von den bestehenden, für die Widmung der Liegenschaften maßgebenden Vorschriften auszugehen ist (Hinweis E 8.3.1979, 200/78).