Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1980

Geschäftszahl

3139/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3213/79 E 21. Dezember 1979 VwSlg 10003 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Ein "Verkehrsunfall" im Sinne des Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG 1967 liegt auch dann vor, wenn nur am Fahrzeug des Lenkers, dessen Lenkerberechtigung entzogen werden soll, aus dessen Verschulden ein Sachschaden entstanden ist.