Verwaltungsgerichtshof
21.03.1980
3139/78
GRS wie 3213/79 E 21. Dezember 1979 VwSlg 10003 A/1979 RS 1
Ein "Verkehrsunfall" im Sinne des Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG 1967 liegt auch dann vor, wenn nur am Fahrzeug des Lenkers, dessen Lenkerberechtigung entzogen werden soll, aus dessen Verschulden ein Sachschaden entstanden ist.