Verwaltungsgerichtshof
21.03.1980
3139/78
Eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO 1960 rechtfertigt eine Entziehung der Fahrschullehrerberechtigung.Eine Verwaltungsübertretung nach Paragraph 5, Absatz eins, StVO 1960 rechtfertigt eine Entziehung der Fahrschullehrerberechtigung.