Verwaltungsgerichtshof
13.02.1979
3036/78
Einer Erörterung der Schuldfrage (hier: in einem Verfahren wegen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes) steht allein schon die Rechtskraft des Straferkenntnisses entgegen.
ECLI:AT:VWGH:1979:1978003036.X02