Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.1979

Geschäftszahl

3036/78

Rechtssatz

Einer Erörterung der Schuldfrage (hier: in einem Verfahren wegen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes) steht allein schon die Rechtskraft des Straferkenntnisses entgegen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1979:1978003036.X02