Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1979

Geschäftszahl

2875/78

Rechtssatz

Eine Beschwerde gemäß Artikel 131 a, B-VG wird immer dann zurückzuweisen sein, wenn der Bfr durch die Ausübung unmittelbar behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt - unabhängig von der Frage ihrer Rechtswidrigkeit - in seinen Rechten gar nicht verletzt sein konnte.