Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1979

Geschäftszahl

2781/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1163/65 E 10. März 1966 RS 1

(hier: Ablegung des Alkotests - eine ¾ Stunde nach Aufforderung - bei einem anderen Gendarmerieposten)

Stammrechtssatz

Die Übertretung nach Paragraph 5, Absatz 2, StVO begeht auch derjenige, der den Alkotest zunächst verweigert, sich ihm aber später an einem anderen Ort unterzieht.