Verwaltungsgerichtshof
16.01.1979
2781/78
GRS wie 0093/67 E 6. November 1967 VwSlg 7211 A/1967 RS 3 (Vermerk: Dabei ist ohne Belang, ob die Atemluft leicht oder stark nach Alkohol riecht)
Der Umstand, daß der Lenker eines KFZ aus dem Munde stark nach Alkohol (Wein) riecht, berechtigt das Sicherheitswacheorgan, einen durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu vermuten und den Alkotest zu verlangen.