Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1979

Geschäftszahl

2781/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0093/67 E 6. November 1967 VwSlg 7211 A/1967 RS 3 (Vermerk: Dabei ist ohne Belang, ob die Atemluft leicht oder stark nach Alkohol riecht)

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß der Lenker eines KFZ aus dem Munde stark nach Alkohol (Wein) riecht, berechtigt das Sicherheitswacheorgan, einen durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu vermuten und den Alkotest zu verlangen.