Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1979

Geschäftszahl

2762/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/02/19 1398/57 2

Stammrechtssatz

Eine Übertragung der Verantwortung mit der Rechtswirkung, dass Strafbestimmungen nur auf die zu Verantwortlichen bestellten Personen anzuwenden sind, ist nur auf satzungsgemäss zur Vertretung nach außen berufene Organe der juristischen Person möglich.