Verwaltungsgerichtshof
09.10.1979
2762/78
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/02/19 1398/57 2
Eine Übertragung der Verantwortung mit der Rechtswirkung, dass Strafbestimmungen nur auf die zu Verantwortlichen bestellten Personen anzuwenden sind, ist nur auf satzungsgemäss zur Vertretung nach außen berufene Organe der juristischen Person möglich.