Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1979

Geschäftszahl

2762/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/12/20 3556/53 1

Stammrechtssatz

Der Gewerbeinhaber hat dafür zu sorgen, dass der Gewerbebetrieb im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geführt werde, seine Angestellten in dieser Hinsicht zu überprüfen bzw solche Vorkehrungen zu treffen, die eine entsprechende Überwachung sicherstellen (Hinweis E 11.6.1951, 2729/49, VwSlg 2142 A/1951 und des BGH 6.2.1937, VwSlg 1188 A/1937).

*

E 20.12.1956, 3556/53 #1 VwSlg 4242 A/1956