Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.01.1979

Geschäftszahl

2742/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0751/70 E 19. Oktober 1970 RS 6

Stammrechtssatz

Hat die Gemeindebehörde oberster Instanz in der Sache selbst durch Bestätigung des angefochtenen Bescheides entschieden statt die Berufung (hier: wegen Präklusion) zurückzuweisen, dann konnte der Bfr dadurch in einem Recht nicht verletzt werden.