Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.01.1979

Geschäftszahl

2742/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2329/77 E 3. Mai 1978 VwSlg 9553 A/1978 RS 2

Stammrechtssatz

In Angelegenheiten der Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe (Paragraph 23, GÜG) und der Nachsicht von Anstellungserfordernissen (Paragraph 19, GÜG) besteht kein Antragsrecht des Beamten, die zuständige Behörde ist zur Erlassung einer Sachentscheidung nicht verpflichtet.