Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1979

Geschäftszahl

2661/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2659/78 E 23. Oktober 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Hinweis darauf, daß Paragraph 3, LMKV keine übertretbare Gebotsnorm enthält; allenfalls kann in diesem Zusammenhang als übertretbare Gebotsnorm Paragraph 4, LMKV in Betracht kommen.