Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1979

Geschäftszahl

2464/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1200/62 E 26. September 1963 RS 1

(hier konnte von der belangten Behörde nicht mit der erforderlichen Sicherheit geschlossen werden, daß die Bfrin mit ihrem PKW den Wagen des Anzeigers angeblich abgedrängt hatte, woraus sich in der Folge der angebliche Verkehrsunfall ereignet hatte).

Stammrechtssatz

Die Meldepflicht nach Paragraph 4, Absatz 5, StVO 1960 setzt Kenntnis des Sachschadens voraus (Hinweis E 20.1.1958, 775/776/57).