Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1979

Geschäftszahl

2377/78

Rechtssatz

Die Regelung über die Beiziehung von besonderen Sachverständigen in einem Verfahren gehört nicht dem verfassungsrechtlichen Kompetenzbegriff der Organisation der Behörde an und obliegt daher dem Materiengesetzgeber.