Verwaltungsgerichtshof
08.05.1979
2305/78
GRS wie 0211/46 E 24. Jänner 1948 VwSlg 285 A/1948 RS 1
Die Begründung des Bescheides hat die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und die daraus abgeleiteten tatsächlichen Annahmen der Behörde erkennen zu lassen.