Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.1979

Geschäftszahl

2305/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1434/78 E 27. Februar 1979 VwSlg 9778 A/1979 RS 4

Stammrechtssatz

Die Begründung (eines Straferkenntnisses) hat in der Feststellung des wesentlichen Sacherhaltes, in der Mitteilung der für die Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und in der Beurteilung der Rechtsfrage zu bestehen.