Verwaltungsgerichtshof
03.04.1979
2303/78
Die Annahme, ein Produkt sei deshalb kein Lebensmittel (und daher schon aus diesem Grund nach Paragraph 17, Absatz 4, LMG 1975 zu untersagen), weil es Alkohol enthält, widerspricht der gesetzlichen Definition des Paragraph 2, LMG 1975, da nicht ernstlich in Abrede gestellt werden kann, daß alkoholfreie Getränke "überwiegend dem Genuß" (Paragraph 2, LMG 1975) dienen können.