Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1979

Geschäftszahl

2283/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0980/51 E 25. September 1951 VwSlg 2241 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Das Recht der freien Beweiswürdigung enthebt die Behörde weder der Ermittlungspflicht noch der Begründungspflicht.